Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 10.07.2015 Seite 4 von 6
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIVINOL HAUSHALTSÖL
Artikel-Nr.: 43962
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
Hitze.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Es liegen keine Informationen vor.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reiz- und Ätzwirkung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Erfahrungen aus der Praxis
Sonstige Beobachtungen
Bei Beachtung der allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes und der Industriehygiene besteht keine
Gefährdung der Gesundheit des Personals beim Umgang mit diesem Produkt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Keine Daten verfügbar
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter
Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über
Abfälle und über gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen.
Revisions-Nr.: 2,3 Überarbeitet am: 01.04.2015 D - DE