Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Eni Coro KSO 32 LK, Art.-Nr. 0828
Bearbeitungsdatum :
01.04.2015
Version (Überarbeitung) :
3.0.0 (1.0.0)
Druckdatum :
09.03.2020
Seite : 8 / 10
( DE / D )
Physikochemische Elimination
Schwer wasserlösliches, organisches Produkt. Kann in Kläranlagen weitgehend mechanisch abgeschieden werden.
Biologischer Abbau
Ein Teil der Komponenten ist biologisch abbaubar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Enthält potentiell bioakkumulierende Bestandteile.
12.4
Mobilität im Boden
Schwimmt auf der Wasseroberfläche. Wird von Erdreich adsorbiert und ist nur wenig mobil.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt erfüllt nicht die Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als
PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Durch mechanische Einwirkungen des Produktes (z.B. Verklebungen) können Schädigungen erfolgen.
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen
-
und
prozessspezifisch durchzuführen.
Abfallschlüssel Produkt
12 01 07*
Abweichender Gebrauch des Produktes und/oder Verunreinigungen können die Verwendung einer anderen
Abfallschlüsselnummer durch den Abfallerzeuger notwendig machen.
Abfallbezeichnung
Halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen
und Lösungen).
Abfallbehandlungslösungen
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Kann unter Beachtung der Vorschriften nach Rücksprache mit dem Entsorger und der zuständigen Behörde mit
Hausmüll zusammen verbrannt werden.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht
reinigungsfähige Verpackungen sind zu entsorgen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Andere Entsorgungsempfehlungen
Behälter, auch solche, die geleert wurden, können entzündliche Produktreste und
-
dämpfe enthalten. An oder in
der Nähe von Behältern nicht schneiden, bohren, schleifen, schweißen oder ähnliches.
Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern,
Abflüssen und Abwasserleitungen vermeiden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3
Transportgefahrenklassen










