Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Eni Coro KSO 32 LK, Art.-Nr. 0828
Bearbeitungsdatum :
01.04.2015
Version (Überarbeitung) :
3.0.0 (1.0.0)
Druckdatum :
09.03.2020
Seite : 2 / 10
( DE / D )
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung. Bei
Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt
Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und
Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort Arzt hinzuziehen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Gegebenenfalls
Sauerstoffbeatmung.
Selbstschutz des Ersthelfers
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend
trainiert wurden.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung. Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO2), Sprühwasser, Wassernebel,
Ungeeignete Löschmittel
Scharfer Wasserstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid, Stickoxide (NOx), Rauch und andere Produkte
einer unvollständigen Verbrennung.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Explosions
-
und Brandgase nicht einatmen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im
Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der
Gefahrenzone entfernen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer
gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung










