Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname : Agip Coro KSO 32 LK, Art.-Nr. 0828
Bearbeitungsdatum : Gültig ab: 01.06.2015
Version :
CLP
Druckdatum : 01.04.2015
Seite :
4
/
9
( DE / D )
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steueru
ngseinrichtungen
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, sollte
nach Möglichkeit eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden. Technische Maßnahmen und die
Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen.
Persönliche Schutzausrüstung
Die Wahl der persönlichen Schutzausrüstung hängt von den potentiellen Expositionsbedingungen ab, z.B. Verfahren,
Handhabungsart, Konzentration und Lüftung. Die unten aufgeführten Informationen über die Wahl der
Schutzausrüstung beim Gebrauch dieses Materials gehen von beabsichtigtem normalem Gebrauch aus.
Augen
-
/Gesichtsschutz
Gestellbrille mit Seitenschutz (DIN EN 166)
Hautschutz
Handschutz
Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen: DIN EN 374
Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Handschuhe nicht im Bereich drehender Maschinenteile oder Werkzeuge tragen.
Geeignetes Material :
Tragedauer bei permanentem Kontakt:
Material: NBR (Nitrilkautschuk), CR (Polychloropren, Chloroprenkautschuk), PVA (Polyvinylalkohol),
Dicke des Handschuhmaterials: 0,70 mm
Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min
Tragedauer bei gelegentlichem Kontakt (Spritzer):
Material: NBR (Nitrilkautschuk), CR (Polychloropren, Chloroprenkautschuk), PVA (Polyvinylalkohol),
Dicke des Handschuhmaterials: 0,40 mm
Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 30 min
Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): : Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben
genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Vor Gebrauch
auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen.
Körperschutz
Körperschutz: nicht erforderlich. Wenn anhaltender oder wiederholter Kontakt wahrscheinlich ist, wird
chemikalienbeständige Kleidung empfohlen.
Zusätzliche Körperschutzmaßnahmen : Beim Umgang mit dem Produkt in Fässern Sicherheitsschuhe tragen
und geeignete Arbeitsgeräte verwenden.
Atemschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Wenn technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz
getragen werden. Atemschutz ist erforderlich bei: Grenzwertüberschreitung unzureichender Belüftung Aerosol- oder
Nebelbildung.
Allgemeine Schutz
-
und Hygienemaß
nahmen
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Verschmutzte
Kleidungsstücke sind vor der Wiederverwendung zu waschen. Keine produktgetränkten Putzlappen in den
Hosentaschen mitführen. Hautpflegeprodukte nach der Arbeit verwenden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen :
flüssig