Safety data sheet

Material Sicherheitsdatenblatt
gemäß EG Verordnung 1907/2006
Datum:
03.09.2013
Produktname:
Makrokristalliner Naturgraphit
(Kohlenstoff) – nicht staubend
Aktuelle Revision:
07.05.2013
Nächste Revision:
08.05.2014
Seite:
9/11
20130507_AMG Mining AG_GK_Naturgraphit_nicht staubend_3.2
Erstelldatum 08.11.2012 8:38
12.6
Andere schädliche Wirkungen:
Ozonabbaupotential und Treibhauseffekt sind nicht bekannt.
Einstufung nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS):
nwg – nicht wassergefährdend (Einstufung nach Anhang 1 Kenn-Nummer 801 – Kohlenstoff)
Weitere Angaben:
Makrokristalliner Naturgraphit ist ein chemisch inertes, die Umwelt nicht belastendes Material.
13.
Hinweise zur Entsorgung
13.1
Entsorgung von Restmengen und Abfällen des Produktes:
Restmengen sind möglichst stofflich, kontaminierte Abfälle ggf. energetisch zu verwerten.
AVV Abfallschlüssel:
01 04 99 Abfälle a. n. g.
13.2
Entsorgung kontaminierter Verpackungen:
Kontaminierte Verpackungen sind durch Rücknahmesysteme oder zugelassene
Entsorgungsunternehmen einer stofflichen oder energetischen Verwertung.
AVV Abfallschlüssel:
15 01 06 Gemischte Verpackungen
13.3
Entsorgung restentleerter Verpackungen:
Die restentleerte Kunststoffverpackung kann einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.
AVV Abfallschlüssel:
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
14.
Angaben zum Transport
14.1
UN
-
Nummer
:
Nicht relevant.
14.2
Ordnungsgemäße UN
-
Versandbezeichnung
:
Nicht relevant.
14.3
Tra
nsportgefahrenklassen
:
Nicht relevant.
13.4
Verpackungsgruppe
:
Nicht relevant.
14.5
Umweltgefahren
:
Nicht relevant.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
:
Nicht relevant.
14.7
Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des
MARPOL
-
Überei
nkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code: Nicht relevant.
Kein Gefahrgut im Sinne von ADR/RID/ADN/GGVSEB, ICAO/IATA, IMDG.
15.
Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits
-
und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif
ten
für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1
EU
-
Vorschriften:
15.1.1.1
Einstufung und Kennzeichnung:
Das Produkt ist nicht einstufungs- und kennzeichnungspflichtig nach EG-Stoffrichtlinie 67/548/EG,
EG-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG und CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2009.
15.1.1.2
Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Nicht relevant.
15.1.1.3
Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen:
Nicht relevant.
15.1.1.4
Zulassungen und / oder Verwendungsbeschränkungen: