Safety data sheet
Material Sicherheitsdatenblatt
gemäß EG Verordnung 1907/2006
Datum:
03.09.2013
Produktname:
Makrokristalliner Naturgraphit
(Kohlenstoff) – nicht staubend
Aktuelle Revision:
07.05.2013
Nächste Revision:
08.05.2014
Seite:
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20130507_AMG Mining AG_GK_Naturgraphit_nicht staubend_3.2
Erstelldatum 08.11.2012 8:38
zerbrechlichen Gefäßen handhaben oder bei Transport in zerbrechlichen Gefäßen geeignete
Überbehälter benutzen.
7.1.4
Hinweise zum Brand
-
und Explosionsschut
z:
Stoff ist brennbar. Feuerlöscheinrichtungen sind bereit zu stellen.
7.1.5
Weitere Angaben:
Keine.
7.2
Lagerung:
7.2.1
Lagerklasse
(LGK)
nach TRGS 510:
11 – Brennbare Feststoffe.
7.2.2
Technische Maßnahme
n und Lagerungsbedingungen:
Lagertemperatur: ohne Einschränkungen. Bei trockener Lagerung unbegrenzt haltbar.
7.2.3
Verpackungsmaterialien:
Verpackungsmaterialien sind vor Einsatz auf ihre Beständigkeit zu prüfen.
7.2.4
Anforderung
en an Lagerräume und Behälter:
Unzulässig ist die Lagerung in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, allgemein
zugänglichen Fluren, auf Dächern, in Dachräumen und Arbeitsräumen. Keine Lebensmittelgefäße
verwenden wegen Verwechslungsgefahr. Behälter eindeutig und dauerhaft kennzeichnen.
Möglichst im Originalbehälter aufbewahren, Behälter dicht geschlossen halten.
7.2.5
Zusammenlagerungshinweise:
Lagerklasse 11 (Brennbare Feststoffe). Es sollten nur Stoffe derselben Lagerklasse
zusammengelagert werden. Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten:
• Arzneimittel, Lebensmittel und Futter-
mittel einschließlich Zusatzstoffe.
• Infektiöse, radioaktive, explosive
Stoffe.
• Stark oxidierende Stoffe.
• Brennbare Materialien, wie z.B. Papier, Pappe, Holz,
Folien.
Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
• Verdichtete, verflüssigte oder unter
Druck gelöste Gase.
• Entzündbare flüssige Stoffe.
• Selbstentzündliche Stoffe.
• Stoffe, die mit Wasser entzündliche
Gase entwickeln.
• Oxidierende Stoffe.
• Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige
Zubereitungen.
• Organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe.
• Brennbare und nicht brennbare akut giftige Stoffe.
• Sonstige explosionsgefährliche Stoffe.
Der Stoff sollte nicht mit Stoffen zusammengelagert werden, mit denen gefährliche chemische
Reaktionen möglich sind.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Nicht relevant.
8.
Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche Schutzausrüst
ung:
8.1
Zu überwachende Parameter










