Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt Erstellt: 30.05.2007 Überarbeitet am: 08.01.2020
Version 3.2 Datum des Inkrafttretens: 01.06. 2015 Printversion : 15.07.21
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13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden
werden.
Das Produkt kann als ungefährlicher Abfall unter
Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften auf
Hausmülldeponien entsorgt werden. Die Entsorgung sollte
unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der
örtlichen Behörden erfolgen.
Gefährliche Abfälle: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist dieses Produkt nicht
als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie
91/689/EWG zu betrachten
Verpackung
Entsorgungsmethoden: Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden
oder minimiert werden. Sollte keine Wiederverwertung
möglich sein, müssen Verpackungen gemäß behördlicher
Vorschriften entsorgt werden.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1 UN-Nummer Kein Gefahrengut zu Land, Luft und Wasser in Bezug auf
die Vorschriften UN-Nr.; GGVS/GGVE; ADR/RID;
ICAO-TI/IATA-DGR; IMDG-Code.
14.2 UN-Versandbezeichnung: entfällt
14.3. Transportgefahrenklassen: entfällt
14.4 Verpackungsgruppe: entfällt
14.5 Umweltgefahren: nein – kein umweltgefährdender Stoff
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen
für den Verwender: nicht verfügbar, wir empfehlen Abschnitte 6 – 8 zu berück-
sichtigen
14.7 Massengutbeförderung gemäß
MARPOL-Übereinkommen: nicht verfügbar