Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.11.2016 überarbeitet am: 18.11.2016Versionsnummer 11
(Fortsetzung von Seite 2)
43.0
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Durch einfaches Zusammenkehren oder mit Staubsauger entfernen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Beftung des Arbeitsbereiches (örtliche Absaugung, falls
erforderlich) sorgen. Wenn Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden, muss ein für diese Tätigkeit
zugelassener Atemschutz getragen werden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemnahmen: Nicht essen, trinken oder rauchen hrend der Arbeitszeit.
Fernhalten von Nahrungsmitteln und Getränken . Vermeiden Sie den Kontakt mit Augen und Haut. Hände vor
Pausen und nach der Arbeit gründlich mit Seife waschen. Staub nicht einatmen.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Graphit ist brennbar. Unter bestimmten Umständen können Feinstaubwolken mit Luft explosive Gemische
bilden. Maßnahmen gegen statische Aufladung ergreifen. Halten Sie Staub von Wärme- und
Zündungsquellen fern. Staub sollte unmittelbar vor Ort abgesaugt werden.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Verpackungsmaterialien sind vor Einsatz auf ihre Beständigkeit zu prüfen. Behälter dicht geschlossen halten
und an einem trockenen Ort aufbewahren.
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Zusammenlagerungshinweise:
Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten:
Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel.
Stark oxidierende Stoffe.
Infektiöse, radioaktive, explosive Stoffe.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren
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Lagerklasse:
Lagerklasse 11 (Brennbare Feststoffe)
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Naturstoff (Graphit) CAS 999999-99-4
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
99999-99-4 Naturgraphit (Kohlenstoff)
zugelassene Arbeitsplatzgrenzwerte 8-h Sicherheitswert Gesamtstaub -10 mg/m3 E/1,25 mg/m3 A
zugelassene Arbeitsplatzgrenzwerte Feinstaub -4 mg/m3
(Fortsetzung auf Seite 4)
DE
Handelsname: Naturgraphit (Kohlenstoff), 10 589