Certifications 2

Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Anmerkungen
Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
unterliegt nicht den Transportvorschriften
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
-
14.3 Transportgefahrenklassen
Klasse -
14.4 Verpackungsgruppe
-
14.5 Umweltgefahren
nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvor-
schriften
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.
14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen
(ADR/RID/ADN)
Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, RID und ADN.
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
Unterliegt nicht den Vorschriften des IMDG.
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)
Unterliegt nicht den Vorschriften der ICAO-IATA.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII
nicht gelistet
Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV) / SVHC -
Kandidatenliste
nicht gelistet
Talkum
Deutschland: de
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