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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 1907/2006/EG
Erstelldatum: 15.11.2001 Überarbeitet am: 11.02.2015
AUTOL Schneidöl 32 SPL
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SDB/11/0215/1722_GHS
4.3 Hinweis auf ärztliche Soforthilfe
oder Spezialbehandlung: Keine Daten verfügbar.
Abschnitt 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
5.1 Löschmittel:
Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid (CO
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), Schaum, Trockenlöschmittel.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich
Wassersprühstrahl einsetzen.
Ungeeignete Löschmittel: Wasser
5.2 Besondere vom Stoff oder Die Bildung brennbarer Dämpfe ist möglich, bei Temperaturen über: Flammpunkt.
Gemisch ausgehende Gefahren: Das heiße Produkt entwickelt brennbare Dämpfe.
Im Brandfall können sich bilden: Pyrolyseprodukte, toxisch. Kohlenwasserstoffe, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid,
Schwefelwasserstoff (H
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S), Stickoxide (NOx), Phosphoroxide, Rauch.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung: Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Vollschutzanzug. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die
Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise: B: Brände von flüssigen und flüssig werdenden Stoffen
Abschnitt 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaß- Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten
nahmen, Schutzausrüstungen und in sorgen. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Berührung mit den Augen und
Notfällen anzuwendende Verfahren: der Haut vermeiden. Zu vermeidende Bedingungen: Inhalation. Keine produktge-
tränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen. Besondere Rutschgefahr durch
auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z. B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei einem Eindringen in den Erdboden ist
das Produkt mobil und kann das Grundwasser verunreinigen.
6.3 Methoden und Material für Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Rückhaltung und Reinigung: Universalbindemittel) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt
Entsorgung behandeln.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte: Siehe Abschnitt 8 und13
Abschnitt 7. Handhabung und Lagerung.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Hinweise für den sicheren Umgang: Siehe Abschnitt 6.1. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Von
Zündquellen fernhalten Nicht rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände
waschen. Alle Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass folgendes
ausgeschlossen ist: Nebelerzeugung/-bildung.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Weitere Angaben zur Handhabung: Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen. Die Bildung
brennbarer Dämpfe ist möglich, bei Temperaturen über: Flammpunkt.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
Anforderungen an Lagerräume
und Behälter: Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern
Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen lagern mit: Selbstentzündliche Stoffe.
Weitere Angaben zu den Vor Feuchtigkeit schützen. Kühl aufbewahren.
Lagerbedingungen: Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über 50°C aufbewahren.
Lagerklasse nach TRGS 510: 10
7.3 Spezifische Endanwendungen: Technisches Merkblatt beachten.