Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 1907/2006/EG
Erstelldatum: 15.11.2001 Überarbeitet am: 11.02.2015
AUTOL Schneidöl 32 SPL
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SDB/11/0215/1722_GHS
Abschnitt 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens.
1.1 Produktidentifikator: AUTOL Schneidöl 32 SPL
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen von denen abgeraten wird:
Verwendung des Stoffs/des
Gemischs: Hydrauliköl
Verwendungen, von denen
abgeraten wird: Keine Verwendungen bekannt
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, Eni Schmiertechnik GmbH
der das Sicherheitsdatenblatt Paradiesstr. 14, D-97080 Würzburg
bereitstellt: Tel. (+ 49) 931 - 900 98-0 Fax (+ 49) 931-98442
Auskunftgebender Bereich: Abt. Anwendungstechnik, Tel. (+49) 931 900 98-142
technik.wuerzburg@agip.de
www.enischmiertechnik-datenblaetter.de
1.4 Notrufnummer (24h): Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen
Tel.: (D-Bonn) 0228 / 19240
Weitere Angaben: Gemische sind nicht registrierungspflichtig. Die Registrierungsnummern der
Inhaltsstoffe dieses Gemisches (soweit vorhanden) wurden unter Punkt 3 angegeben.
Abschnitt 2. Mögliche Gefahren.
2.1 Einstufung des Stoffs oder
Gemisches: Dieser Stoff ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.
GHS-Einstufung: Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008.
2.2 Kennzeichnungselemente: --
2.3 Sonstige Gefahren: Produkt kann einen Film auf der Wasseroberfläche bilden, der den Sauerstoffaustausch
verhindern kann. Siehe Abschnitt 11, 12 und 15.
Abschnitt 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.
3.2 Gemische:
Chemische Charakterisierung: Additiv, Mineralöl
Weitere Angaben: Alle Konzentrationen sind Gewichtsprozenteinheiten für Flüssigkeiten und
Volumenprozenteinheiten für gasförmige Produkte. Andere Stoffe, die nicht als
gefährlich bewertet sind, bis zu 100%.
Dieses Gemisch enthält keinen als gefährlich eingestuften Inhaltsstoff, dessen
Konzentration die in Artikel 3.2.2 (Anhang II, VO 1907/2006/EG) beschriebenen
Grenzwerte überschreitet.
Wortlaut der R- und S-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Abschnitt 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Hinweise: Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Niemals
einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund
verabreichen.
Nach Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Unfall oder
Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Verunreinigte,
getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Bei Hautreizungen Arzt
aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten unter
fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen. Aspirationsgefahr.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert
auftretende Symptome und
Wirkungen: Keine Daten verfügbar.





