Safety data sheet

Eni Schmiertechnik
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung 1907/2006/EG
Erstelldatum: 15. November 2001 Überarbeitet am: 01. April 2010
Artikel-Nummer: 1722 Version: 8.0 DE
Handelsname
Autol Schneidöl SPL 32 / 10 571 Schneidöl Seite 1 von 6
geänderte Abschnitte gegenüber der Vorversion n. a. = nicht anwendbar n. g. = nicht genannt n. b. = nicht bestimmt
Druckdatum: 01. Apr. 2010
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Bezeichnung des Stoffes/ der
Zubereitung
Autol Schneidöl SPL 32
1.2 Verwendung des Stoffes/ der
Zubereitung
nicht wassermischbarer Kühlschmierstoff für die industrielle und gewerbliche
Nutzung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens Eni Schmiertechnik GmbH, Paradiesstraße 14, 97080 Würzburg
T
elefon: 0931-90098/0 Fax: 0931-98442
Email: uwe.drefahl@agip.de
Kontaktstelle für technische
Informationen
Abteilung PMM Telefon: 0931-90098/143 Fax: 0931-90098/4143
1.4 NOTRUFNUMMER (24h) n.a.
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung keine
2.2 Zusätzliche Gefahrenhinweise
für Mensch un
d Umwelt
Das Produkt ist ein wassergefährdender Stoff.
3. ZUSAMMENSETZUNG/ ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Chemische Charakterisierung Zubereitung aus aromatenarmen, mineralischen Grundölen und Additiven.
3.2 Inhaltsstoffe EG
CAS
Gehalt
M%
Einstufung
n.a.
3.3 Zusätzliche Hinweise EG-Einstufung nach Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in
Abschnitt 8 wiedergegeben. Klartexte der R-Sätze sind im Abschnitt 16 aufgeführt.
4. ERSTE HILFE MAßNAHMEN
4.1 Allgemeine Hinweise Selbstschutz des Ersthelfers. Öldurchtränkte Kleidung und Schuhe wechseln.
4.2 Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt
konsultieren. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
4.3 Nach Einatmen Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
4.4 Nach Hautkontak
t Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei andauernder
Hautreizung Arzt aufsuchen.
4.5 Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Medizinalkohle einnehmen lassen. Sofort Arzt
hinzuziehen.
4.6 Hinweise für den
Arzt
Keine weiteren Hinweise.
5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Geeignete Löschmittel Schaum, Löschpulver, gasförmige Löschmittel, Kohlendioxid, Sand,
Wassersprühstrahl und Wassernebel.
5.2 Aus Sicherheitsgründen
ungeeignete Löschmittel
Wasserstrahl
5.3 Besondere Gefährdung durch
den Stoff oder das Produkt
selbst, seine Verbrennungs-
produkte oder entstehende Gase
Bei Brand sind gefahrbestimmende Rauchgase: Oxide des Stickstoffs,
Kohlenmonoxid (CO), Ruß.
5.4 Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Vollschutzanzug tragen.
Unabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) verwenden.

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