Certifications 2

Produktname: RENOLIT CX-EP 1
Erstellt Am: 30.10.2013
Überarbeitet Am: 06.02.2019
Version: 3.1
Druckdatum: 10.09.2019
SDS_DE - DE - 000000000600655273
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Hinweise zur
Brandbekämpfung:
Behälter aus dem Brandbereich entfernen, soweit dies ohne Gefahr
möglich ist. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die
Kanalisation gelangen.
Besondere
Schutzausrüstungen für die
Brandbekämpfung:
Im Brandfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät und komplette
Schutzausrüstung tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende
Verfahren:
Nicht erforderlich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Beim Austritt großer Mengen muss
immer der Umweltschutzbeauftragte benachrichtigt werden. Weiteres
Auslaufen oder Verschütten vermeiden, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen
lassen.
6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und
Reinigung:
Ausgetretenes Material mechanisch aufnehmen oder mit
flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen. Das aufgenommene Material
vorschriftsmäßig entsorgen. Materialfluss stoppen, falls ohne Gefahr
möglich
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte:
Für persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8 des SDB.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen
zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung:
7.1 Schutzmaßnahmen zur
sicheren Handhabung:
Für ausreichende Lüftung sorgen. Anerkannte industrielle
Hygienemaßnahmen beachten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder
rauchen. Die beim Umgang mit Mineralölprodukten bzw. Chemieprodukten
üblichen Vorsichtsmnahmen sind zu beachten.
7.2 Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten:
Die Vorschriften des WHG, der Landeswassergesetze und der Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind
zu beachten.
7.3 Spezifische
Endanwendungen:
Es liegen keine Daten vor.
Lagerklasse:
11, Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen
sind