Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt
PC-MAX™
Datum letzte Revision:
04. Juli 2017
SDS Nr.: PC-
MAX™20170704
V 1.0
JF Polymers (Suzhou) Co. Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Seite | 7
Abfallflüssigkeit als wässrige Lösung aus einem Abfluss entsorgt wird. Außerdem sollten die Abfälle
bei der Entsorgung mindestens im Verhältnis 1:20 mit Wasser verdünnt werden. Es können an einem
Tag maximal 2 kg des Stoffs als wässrige Lösung entsorgt werden.
Abschnitt 14. Transport-Informationen
ADR
Nicht als Gefahrgut reguliert.
RID
Nicht als Gefahrgut reguliert.
ADN
Nicht als Gefahrgut reguliert.
IATA
Nicht als Gefahrgut reguliert.
IMDG
Nicht als Gefahrgut reguliert.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC-Code
Dieser Stoff/dieses Gemisch ist nicht für den Transport in großen Mengen bestimmt.
Abschnitt 15. Regulatorische Informationen
15.1 EU Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/spezifische EU-Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang I
Nicht aufgeführt.
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang II
Nicht aufgeführt.
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe, Anhang I in der
geänderten Fassung
Nicht aufgeführt.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I
Teil 1 in der geänderten Fassung
Nicht aufgeführt.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I
Teil 2 in der geänderten Fassung
Nicht aufgeführt.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I
Teil 3 in der geänderten Fassung
Nicht aufgeführt.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V in
der geänderten Fassung
Nicht aufgeführt.
Verordnung (EG) Nr. 166/2006 Anhang II Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Nicht aufgeführt.