Safety data sheet Article 26555366

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 5 von 7
Handelsname: Power Bank PS 100 / 84 Wh
Hersteller / Lieferant: GBT GmbH, An Gut Nazareth 18 A, D- 52353 Düren
Telefon: +49 – 2421 – 2085619, Ausstellungsdatum: 27.04.2018 Ersatz für das Datenblatt von: ---
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Einatmen: n.v.
Verschlucken: n.v.
Hautkontakt: n.v.
Ätz - / Reizwirkung auf die Haut: Keine.
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von
reizenden Gasen und Dämpfen führen.
schwere Augenschädigung / - reizung: Keine.
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von
reizenden Gasen und Dämpfen führen.
Sensibilisierung der Atemwege / Haut: n.v.
Keimzell-Mutagenität: n.v.
Karzinogenität: n.v.
Reproduktionstoxizität: n.v.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition:
n.v.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition:
n.v.
Aspirationsgefahr: n.v.
11.1.1 –
11.1.11
Erfahrungen aus der Praxis
n.v.
11.1.12 Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen:
Keine.
Sonstige Beobachtungen:
Keine.
Die Einstufung der Zubereitung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemässer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen
werden.
Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
n.a.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
n.v.
12.4
Mobilität im Boden
n.v.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
n.v.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
12.6.1 CSB - Wert, mg/g: n.v.
12.6.2 BSB5 - Wert, mg/g: n.v.
12.6.3 AOX - Hinweis: Nicht zutreffend.
12.6.4 Ökologisch bedeutsame Bestandteile: Entfällt.
12.6.5 Andere schädliche Wirkungen: Nicht zutreffend.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Empfehlung: D5 Abfallschlüssel - Nr.: 16 06 05 / 20 01 34
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem
Verbraucher, dem Hersteller und dem Entsorger
festgelegt werden.
Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten.
13.1.2
Für ungereinigte Verpackungen
Empfehlung: Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste.
Sicherer Umgang: Wie für Produktreste.