Certifications 2

Datum wird ersetzt: 10-08-2012 Überprüfungsdatum: 02-02-2015
Sicherheitsdatenblatt
Plum Augenspüllösung
12.4. Mobilität im Boden
Testdaten sind nicht erhältlich.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Bewertung erforderlich, da das Produkt nur anorganische Substanzen enthält.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Wenden Sie sich an die örtlichen Behörden.
Absorptionsmittel mit dem Produkt verschmutzt: AVV-Schlüssel: 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und
Schutzbekleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen.
Leere, gesäuberte Verpackung sollte dem Recycling zugeführt werden.
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer: Nicht anwendbar. 14.4. Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Nicht anwendbar. 14.5. Umweltgefahren: Nicht anwendbar.
14.3.
Transportgefahrenklassen:
Nicht anwendbar.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nein.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Sondervorschriften: Das Produkt ist ein Medizinprodukt gemäß EU-Richtlinie 93/42/EWG. und fällt somit nicht
unter die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen, siehe dort Artikel 1, Abs. 5d). Gemäß der
Verordnung(EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),
Kapitel 1, Artikel 2, 6c gilt Titel IV Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter nicht für
Medizinprodukte. Somit ist es nicht erforderlich, dass für das oben genannte Produkt ein
Sicherheitsdatenblatt erstellt wird, das die Anforderungen der Verordnung erfüllt.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Sonstige Information: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
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