Certifications 2

Datum wird ersetzt: 10-08-2012 Überprüfungsdatum: 02-02-2015
Sicherheitsdatenblatt
Plum Augenspüllösung
Es wurde keine Prüfung zur Bestimmung von PBT und vPvB durchgeführt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Stoff CAS-Nummer EG-Nr.
REACH-Reg.
-Nr.
Konzentration Bemerkung
DSD-
Klassifizierung
CLP-
Klassifizierung
AQUA 7732-18-5 99,1 %
SODIUM
CHLORIDE
7647-14-5 0,9 %
Vollständiger Text der R- und H-Sätze - siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen: Das Produkt setzt keine gefährlichen Dämpfe frei.
Verschlucken: Bei Unwohlsein einen Arzt aufsuchen.
Hautkontakt: Bei anhaltendem Unwohlsein einen Arzt aufsuchen.
Augenkontakt: Nicht anwendbar.
Allgemein: Das Produkt ist zur Anwendung als Erste-Hilfe-Maßnahme gedacht. Danach sollte
umgehend ärzlicher Rat eingeholt werden. Falls bei Verwendung desProdukts
Unannehmlichkeiten oder unerwünschte Nebenwirkungen festgestellt werden, berichten Sie
dies bitte an Plum A/S, info@plum.dk oder unter der Rufnummer +45 6471 2112, so dass
notwendige Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden können und die Meldepflicht für ernste
unerwünschte Wirkungen gemäß Anhang VII, 4. der Verordnung erfüllt werden kann. Ernste
unerwünschte Nebenwirkungen sind immer der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats zu
melden, in dem die Wirkung aufgetreten ist.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Risiken.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere umgehende Behandlung erforderlich. Symptome behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Das Produkt ist nicht direkt entflammbar. Wählen Sie das Feuerlöschmittel je nach
umliegendem Feuer.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine Risiken.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Wenn die Gefahr einer Exposition gegenüber Dampf und Abgasen besteht, muss ein umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät getragen werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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