Safety data sheet
Datum wird ersetzt: 07-01-2013 Überprüfungsdatum: 25-02-2015
Sicherheitsdatenblatt
DISINFECTOR 70% - GEL
In Abschnitt 8 finden Sie den Typ der Schutzausrüstung. Information zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Das Produkt nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Vorsichtsmaßnahmen gegen statische Entladungen ergreifen.
Funkenfreie Werkzeuge und explosionsgeschützte Maschinen verwenden. Rauchen und offenes Feuer verboten. Vor Pausen,
Toilettenbesuchen und nach der Arbeit Hände waschen. Zugang zu fließendem Wasser und Augenspülflasche ist erforderlich.
Bei einer Arbeitsplatzbewertung muss sichergestellt werden, dass Angestellte keinen Einwirkungen ausgesetzt sind, die eine
Gefahr bei einer Schwangerschaft darstellen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Muss sicher gelagert werden und darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. In fest verschlossener Originalverpackung
lagern. Aufbewahrungstemperatur: 0-30 °C.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Nein.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Berufliche Expositionsgrenze
Stoffname Spitzenbegrenzung ppm mg/m3 Erläuterung Bemerkungen
Ethanol 2(II) 500 960 Y
2-Propanol 2(II) 200 500 Y
2-Methylpropan-2-ol 4(II) 20 62 Y
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und
des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden
2(II) = 15-Minuten-Mittelwert: Überschreitungsfaktor 2, Kategorie für Kurzzeitwerte (II) - Resorptiv wirksame Stoffe
4(II) = 15-Minuten-Mittelwert: Überschreitungsfaktor 4, Kategorie für Kurzzeitwerte (II) - Resorptiv wirksame Stoffe
Messmethoden: Die Einhaltung der angegebenen Konzentrationsgrenzwerte am Arbeitsplatz lässt sich
anhand von entsprechenden Hygienemessungen überprüfen.
Rechtsgrundlage: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz 'Luftgrenzwerte' TRGS 900, Ausgabe Januar 2006
(in der Fassung späterer Änderungen)
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen:
Tragen Sie die unten angegebene persönliche Schutzausrüstung.
Persönliche Schutzausrüstung,
Augen-/Gesichtsschutz:
Nicht erforderlich.
Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen. Augenschutz gemäß EN 166.
Persönliche Schutzausrüstung,
Handschutz:
Das Produkt ist für den Kontakt mit der Haut gedacht. Geeignete Schutzhandschuhe aus
Butylkautschuk/Nitrilkautschuk sind bei längerem Kontakt empfohlen.
Persönliche Schutzausrüstung,
Schutz der Haut:
Nicht erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung,
Atemschutz:
Nicht erforderlich.
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition:
Einhaltung lokaler Emissionsvorschriften sicherstellen.
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