Safety data sheet

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Schweiz
PLATO® - "Tip Tinner"
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hinweise für den Arzt
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.
Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher
Beobachtung bleiben.
:
Besondere Behandlungen
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Einatmen
:
Reizt die Atmungsorgane. Die Einwirkung der Zersetzungsprodukte kann
Gesundheitsschäden verursachen. Nach der Exposition können ernste Schäden
verzögert eintreten.
Reizt den Mund, Hals und den Magen.
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Verschlucken
Hautkontakt
:
Reizt die Haut.
Reizt die Augen.
:
Augenkontakt
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege
Husten
Keine spezifischen Daten.
Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung
:
:
:
Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören: Reizung Tränenfluss Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Diese Substanz ist für Wasserorganismen sehr toxisch. Mit diesem Stoff
kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer,
Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Stickoxide
Phosphoroxide
Metalloxide/Oxide
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
:
:
:
Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
:
Ungeeignete Löschmittel
:
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
2/1/2013.
Datum der letzten Ausgabe
:
2/1/2013.
Version
:
4
4/13