Instructions
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UNGENÜGENDE ABZUGSLEISTUNG:
1. Abstand Haube-Kochfeld zu groß.
1. Haube tiefer hängen.
2. Zu viel Zugluft aufgrund geöffneter
Türen und/oder Fenster.
2. Türen und/oder Fenster schließen.
GERÄT IST INSTABIL:
1. Befestigungsbügel / -platte nicht
fest montiert.
1. Befestigungsbügel / -platte richtig
montieren
2. Befestigungsschrauben nicht fest
angezogen.
2. Befestigungsschrauben fest
anziehen.
Sollte das Gerät Störungen abweichend von den oben beschriebenen
aufweisen, oder falls Sie alle Punkte der Liste überprüft haben, das
Problem aber nicht behoben werden konnte, kontaktieren Sie bitte das
Geschäft, in dem Sie das Gerät erworben haben.
WENN DIE LEISTUNG DER HAUBE UNZUREICHEND IST UND / ODER
ERHÖHTE BETRIEBSGERÄUSCHE ZU HÖREN SIND, KÖNNEN DAFÜR DIE
FOLGENDEN URSACHEN VORLIEGEN:
Unzureichende Größe der Abluftleitung.
Eine Verstopfung in der Abluftleitung.
Der Durchmesser der Abluftleitung von der Haube bis zum Mauerkasten
inklusive sollte 120/150 mm betragen (siehe TECHNISCHE DATEN), da ansonsten
die Leistung des Motors beeinträchtigt werden kann.
Falls Sie am Mauerkasten ein Fliegengitter angebracht haben, kann dadurch der
Luftstrom beeinträchtigt werden. Entfernen Sie zum Überprüfen das Gitter.
Falls an der Abdeckplatte des Mauerkasten feste und sehr schräg stehende
Lamellen sind, kann dadurch der Luftstrom beeinträchtigt werden. Entfernen Sie
zum Überprüfen die Abdeckplatte.
Bringen Sie eine Abdeckplatte mit beweglichen Lamellen an, die den Luftstrom
am wenigsten hemmen.
Überprüfen Sie den Zustand und die Sauberkeit der Filter.
Überprüfen Sie, ob die durch die Haube der Küche entnommene Luft ersetzt
wird, damit kein Unterdruck entsteht.
Falls Sie die Haube im Umluftbetrieb verwenden, überprüfen Sie, ob die
Kohlefilter rechtzeitig gewechselt wurden (mindestens alle 3 - 6 Monate).
Sollte das Gerät Störungen abweichend von den oben beschriebenen
aufweisen, oder falls Sie alle Punkte der Liste überprüft haben, das
Problem aber nicht behoben werden konnte, kontaktieren Sie bitte das
Geschäft, in dem Sie das Gerät erworben haben.