Operation Manual
Bedeutung der Symbole
auf DVDs
Die nachstehend aufgeführten Symbole kön-
nen sich auf den Etiketten und Verpackungen
von DVDs befinden. Sie geben den Typ der auf
der Disc aufgezeichneten Bild- und Audioda-
teien sowie die verwendbaren Funktionen an.
Symbol Bedeutung
2
Gibt die Anzahl der Audiosysteme an.
2
Gibt die Anzahl der Untertitel-Spra-
chen an.
3
Gibt die Anzahl der Betrachtungswin-
kel an.
16 : 9 LB
Gibt den Typ der Bildgröße an (Anzei-
geverhältnis: Breite zu Höhe des Bild-
schirms).
2
ALL
Gibt den Code der Region an, in der
die Wiedergabe möglich ist.
Wenn eine Bedienfunktion
nicht zulässig ist
Wenn Sie bei der Anzeige einer DVD versu-
chen, eine Funktion auszuführen, wird diese
aufgrund der Disc-Programmierung mögli-
cherweise nicht ausgeführt. In diesem Fall er-
scheint das Symbol
auf dem Bildschirm.
! Bei bestimmten Discs wird das Symbol
eventuell nicht angezeigt.
Diebstahlschutz
Zum Schutz vor Diebstahl kann die Frontplatte
vom Hauptgerät abgenommen werden.
! Wenn die Frontplatte nicht innerhalb von
vier Sekunden nach dem Ausschalten der
Zündung abgenommen wird, wird ein War-
nton ausgegeben.
! Der Warnton kann abgeschaltet werden.
Siehe Umschalten des Warntons auf Seite
53.
Wichtig
! Beim Abnehmen bzw. Anbringen der Front-
platte ist mit größter Sorgfalt vorzugehen.
! Achten Sie darauf, die Frontplatte keinen über-
mäßigen Erschütterungen auszusetzen.
! Setzen Sie die Frontplatte weder direkter Son-
nenbestrahlung noch hohen Temperaturen
aus.
! Setzen Sie die Frontplatte, sofern diese ent-
fernt wurde, wieder auf das Gerät auf, bevor
Sie das Fahrzeug starten.
Abnehmen der Frontplatte
1 Drücken Sie DETACH, um die Frontplat-
te zu entriegeln.
2 Nehmen Sie die Frontplatte ab.
Achten Sie darauf, die Frontplatte nicht zu fest
anzufassen oder fallen zu lassen. Jeder Kon-
takt mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten
sollte vermieden werden, da dies zu perma-
nenten Schäden führen kann.
3 Bewahren Sie die Frontplatte zur Si-
cherheit in der mitgelieferten Schutzhülle
auf.
Bevor Sie beginnen
De
14
Abschnitt
02