Certifications 2

Freiwillige Produktinformation (VPI) für Pingi® LV-D series
Gemäß (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Erstes Druckdatum: 07-Okt-2020
Änderungsdatum: -
Version: 0
Freiwillige Produktinformation (VPI) für Pingi® LV-D Serie Blatt 2/8
UFI:
Nicht erforderlich.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Bestandteile:
Chemische
Bezeichnung
(IUPAC/EC)
REACH
Registrierungsnummer
CAS-No.
Konzentration
(% w/w)
Einstufung
EC1272/2008
EC-No.
Silicon dioxide
01-2120105300-82-
0000
7631-86-9
100%
Nicht eingestuft
231-545-4
Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Informationen:
Falls exponiert oder betroffen: Lassen Sie sich medizinisch beraten/behandeln.
Zeigen Sie diese freiwillige Produktinformation dem behandelnden Arzt.
Im Falle einer Inhalation:
Bei Einatmen von Staub: An die frische Luft bringen.
Bei Hautkontakt:
Bei Hautkontakt, gut mit Wasser spülen.
Bei Augenkontakt:
Augen nicht reiben. Augen mit Wasser/Salzlösung ausspülen. Bei anhaltendem
Unwohlsein einen Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den
Mund verabreichen. Vorsichtshalber Wasser trinken. Bei anhaltenden Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Staub kann vorübergehend die Atemwege, die Haut und die Augen reizen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung. Zeigen Sie diese
Informationen einem Arzt oder einer Notaufnahme.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel:
Geeignete Löschmittel:
Keine Brandgefahr. Keine ungewöhnliche Brand- oder Explosionsgefahr festgestellt.
Ungeeignete Löschmittel:
Verwenden Sie Löschmaßnahmen, die den örtlichen Gegebenheiten und der
Umgebung angemessen sind.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Keine ungewöhnliche Brand- oder
Explosionsgefahr festgestellt.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.