Certifications 2
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
RID
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
ADN
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IATA
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IMDG
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
Nicht anwendbar.
14.7. Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
73/78 und gemäß IBC-Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU-Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang I und II, in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe, Anhang I
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 1 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 2 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 3 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V, in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 166/2006, Anhang II Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Artikel 59(10) Kandidatenliste in der derzeit durch die ECHA veröffentlichten
Form
Nicht eingetragen.
Zulassungen
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XIV Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Beschränkungen für die Verwendung
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVII Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse
Nicht reguliert.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XVII Stoffe, die für das Inverkehrbringen und die Verwendung der
Zulassungspflicht unterliegen
Nicht eingetragen.
Richtlinie 2004/37/EG : Über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der
Arbeit
Nicht eingetragen.
Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der
Arbeit
Nicht reguliert.
SDS GERMANY
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Materialname: PINGI CAR-DEHUMIDIFIER LV-A150 - LV-A300, LV-A350, LV2-A350, 350SDA, LV-B300, LV-B450, LV3-
B450, ASB-1000 1363 Versionsnummer: 03 Revisionsdatum: 18-März-2018 Ausgabedatum: 17-März-2015









