Safety data sheet

Erstelldatum: 12.09.2011 Version: 1.0/DE
MATERIAL SAFETY DATA SHEET
Nicht erforderlich.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:
Nicht anwendbar.
Abschnitt 15: INFORMATIONEN ZU VORSCHRIFTEN
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch:
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen
Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93
des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der
Richtlinien 91/155/ EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der
Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
RICHTLINIE 1999/45/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
gefährlicher Zubereitungen
VERORDNUNG (EG) Nr. 790/2009 DER KOMMISSION vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
VERORDNUNG (EU) Nr. 453/2010 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe (REACH)
Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5 April 2006 über Abfälle.
Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und
Verpackungsabfälle
RICHTLINIE DES RATES vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle (91/689/EWG)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung:
Keine Stoffsicherheitsbeurteilung benötigt.
Abschnitt 16: SONSTIGE ANGABEN
Schulungshinweise:
Vor Beginn der Arbeiten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu lernen
und beachten.
Andere:
Erstelldatum: 12.09.2011
Version: 1.0/DE
Bestehend aus: mgr inz. Anna Królak (auf der Basis von Produzenten-Daten).
Sicherheitsdatenblatt erstellt von: „THETA” Doradztwo Technichne
Die in diesem Datensicherheitsblatt enthaltenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen
erstellt worden und basieren auf dem Wissenstand zur Zeit der Veröffentlichung. Sie sind nicht als
Garantie oder Qualitätsbeschreibung anzusehen. Die enthaltenen Informationen sind zur Orientierung für
eine sichere Handhabung, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Entsorgung und im Falle von
Verschüttungen bestimmt. Das Datenblatt entbindet den Anwender nicht davon, alle Vorschriften und
Regelungen, welche seinen Aktivitätsbereich betreffen, zu kennen und anzuwenden.
SILICA GEL
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