User Manual
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Deutsch
3140 115 29252
Kassettenbetrieb/Aufnahme
BAND
DISPLAY
MP3•ALBUM
VOLUME
PRESET TRACK•SEARCH•TUNEPROGRAM
SOURCE TIMER SET CLOCK•RDS
REC
iR
OPEN
S
T
A
N
D
B
Y
-
O
N
-
+
Abspielen von Cassetten
1 TAPE als Quelle wählen.
➜ In der Anzeige erscheint kurz “
TAPETAPE
TAPETAPE
TAPE”.
2 OPEN ç drücken, um das Cassettenfach zu
öffnen.
3 Eine bespielte Cassette einlegen und das
Cassettenfach schließen.
● Legen Sie die Cassette mit der offenen Seite
nach unten und der vollen Spule nach links ein.
4 ÉÅ drücken, um mit dem Abspielen zu
beginnen.
Zum Anhalten des Bandes
● 9 drücken.
Zum Rücksetzen des Bandzählwerkes
● Ç einmal drücken, wenn Wiedergabe stoppt.
Schneller vorlauf / rücklauf
1 Die Wiedergabe stoppen und Taste S oder
T (à oder á) drücken.
➜ Das Band wird beim Erreichen des
Bandendes oder -anfangs automatisch
angehalten.
➜ Während des Schnelllaufs kann der Bandlauf
über das Bandzählwerk angezeigt werden.
2 Ç drücken, um den schnellen Vor- oder
Rücklauf zu stoppen.
Hinweis:
– Während des schnellen Vor- oder Rücklaufs
einer cassette kann auch eine andere Signalquelle
gewählt werden (CD oder TUNER, zum Beispiel).
Allgemeine informationen über
die aufnahme
● Dieses Deck ist für die Aufnahme auf METALL-
(IEC IV) Cassetten ungeeignet. Für die
Aufnahme sollten Sie ausschließlich NORMAL-
Cassetten (IEC I) benutzen, deren Zungen nicht
herausgebrochen wurden.
● Die optimale Aussteuerung wird automatisch
eingestellt. Ändern der Bedienelemente
VOLUME, INCREDIBLE SURROUND oder
DBB hat keinen Einfluß auf die vor sich gehende
Aufnahme.
● Während der ersten und letzten 7 Sekunden
findet keine Aufnahme statt, wenn das
Vorspannband an den Aufnahmeköpfen
vorbeiläuft.
● Um das versehentliche Löschen einer Aufnahme
zu verhindern, die Cassette vor sich halten und
die Zunge links herausbrechen. Aufzeichnung auf
dieser Seite ist nicht mehr möglich. Um diese
Aufnahme- bzw. Löschsperre aufzuheben, kann
die entstandene Öffnung mit einem Klebeband
abgedeckt werden.
WICHTIG!
Überspielungen sind nur erlaubt, wenn das
Urheberrecht oder andere Rechte Dritter
nicht verletzt werden.
pg 056-072/M250/22-Ger 4/17/02, 5:08 PM67










