User Guide
Table Of Contents
- Wichtig!
- Recycling
- Garantie und Support
- Konformitätserklärung
- Software- und Firmware-Updates
- Gerätekompatibilität
- Wiederherstellen der Werkseinstellungen
- Einführung
- Allgemeine Übersicht
- Funktionsbeschreibung
- Vor dem ersten Gebrauch
- Vorbereiten vor dem ersten Gebrauch
- Verwenden des Airfryers
- Verwenden des Lebensmittelthermometers
- Garmodi
- Warmhalten
- Meine Programme
- Zubereitungsverlauf
- Pflege
- Aufbewahrung
- Fehlerbehebung
6 Deutsch
Recycling
Dieses Symbol bedeutet, dass Elektrogeräte und Akkus/Batterien
nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur getrennten
Entsorgung von Elektrogeräten und Akkus/Batterien.
1. Altgeräte/Altakkus/Batterien können kostenlos an geeigneten
Rücknahmestellen abgegeben werden.
2. Diese werden dort fachgerecht gesammelt oder zur Wiederverwendung
vorbereitet. Altgeräte/Altakkus/Batterien können Schadstoe enthalten,
die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können.
Enthaltene Rohstoe können durch ihre Wiederverwertung einen Beitrag
zum Umweltschutz leisten. Sofern die Batterie Blei (Pb), Cadmium (Cd) oder
Quecksilber (Hg) enthält, ist die Batterie entsprechend gekennzeichnet.
3. Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen werden.
4. Hinweise für Verbraucher in Deutschland: Die in Punkt 1 genannteRückgabe
ist gesetzlich vorgeschrieben. Altgeräte mit Altbatterien und/oder Altakkus
und Lampen, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe
an einer Rücknahmestelle von diesen zu trennen. Dies gilt nicht, falls die
Altgeräte für eine Wiederverwendung noch geeignet (d.h. funktionstüchtig)
sind und von den anderen Altgeräten getrennt werden. Sammel- und
Rücknahmestellen in DE: https://www.stiftung-ear.de/; für Batterien
auch Rückgabe im Handel möglich. Informationen über Sammel- und
Recyclingquoten: https://www.bmu.de
Rücknahme von Altgeräten
Rücknahmepichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsäche von mindestens
400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte
mit einer Gesamtverkaufsäche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen.
Diese Händler müssen:
• beim Verkauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Art
kostenfrei zurücknehmen (1:1-Rücknahme); auch bei Lieferungen nach Hause.
• bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm)
kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen,
ohne Neukaufverpichtung.
Rücknahmepichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die
Picht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/
Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die
1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie die
0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.










