Certifications 2
Druckdatum : 2020-10-30 SDB 32700 - Seite 7 / 9
Biokonzentrationsfaktor (BCF) : Es liegen keine Informationen vor.
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log Wert) : Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
12.7. Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Lokale Entwässerungsbestimmungen beachten.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. Nach Rücksprache mit dem Entsorger nach chemisch-physikalischer Vorbehandlung
zusammen mit Hausmüll ablagern.
Andere Entsorgungsempfehlungen : nicht anwendbar
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5. Umweltgefahren
Meeresschadstoff : Nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Internationale Vorschriften:
Minamata Convention on Mercury : nicht anwendbar
EU-Vorschriften
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen [Seveso-III-Richtlinie]
nicht anwendbar
Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die zulassungspflichtig gemäß REACH, Anhang XIV
sind:
nicht anwendbar









