Certifications 2

Druckdatum : 2020-10-30 SDB 32567 - Seite 8 / 9
Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. Nach Rücksprache mit dem Entsorger nach chemisch-physikalischer Vorbehandlung
zusammen mit Hausmüll ablagern. Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Übergabe an zugelassenes
Entsorgungsunternehmen.
Andere Entsorgungsempfehlungen : nicht anwendbar
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5. Umweltgefahren
Meeresschadstoff : Nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Internationale Vorschriften:
Minamata Convention on Mercury : nicht anwendbar
EU-Vorschriften
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen [Seveso-III-Richtlinie]
nicht anwendbar
Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die zulassungspflichtig gemäß REACH, Anhang XIV
sind:
nicht anwendbar
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) : nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 [POP-Verordnung]
nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
nicht anwendbar
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG oder verschärfenden nationalen Bestimmungen beachten,
soweit zutreffend.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Zusätzliche Hinweise
keine/keiner