Certifications 2

Druckdatum : 2020-10-30 SDB 32567 - Seite 3 / 9
Hinweise für den Arzt : Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Brandklasse A: - Wasser. - Löschpulver. - Wassernebel. - Nasse Chemikalie. - Schaum.
Ungeeignete Löschmittel : Kohlendioxid (CO2).
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Im Brandfall können entstehen : Natriumoxid - Phosphoroxide - Siliciumdioxid (SiO2) - Kohlenmonoxid
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Schutzkleidung. (EN 469)
5.4. Zusätzliche Angaben
Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung : Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.
Notfallpläne : Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.1.2. Einsatzkräfte
Persönliche Schutzausrüstung : Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Sicherstellen, dass Abfälle
aufgenommen und sicher gelagert werden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.3.1. Für Rückhaltung
Geeignetes Material zum Aufnehmen: Sand. Kieselgur. Erde.
6.3.2. Für Reinigung
Staubbildung vermeiden. Nicht trocken fegen, wenn Staub oder statische Aufladung entstehen können. Mechanisch aufnehmen. Zum
Aufnehmen zugelassenen Industriestaubsauger verwenden. Nicht mit Wasser nachspülen. In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln
und zur Entsorgung bringen. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3.3. Sonstige Angaben
nicht bestimmt
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Hinweise zum sicheren Umgang : Für ausreichende Lüftung sorgen.
Brandschutzmaßnahmen : Es liegen keine Informationen vor.
Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und
Staubbildung
: Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten
sorgen.
Umweltschutzmaßnahmen : Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene : Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.Kontaminierte Kleidung
ausziehen.Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.