Certifications 2

Druckdatum : 2020-11-03 SDB 33735 - Seite 7 / 8
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
12.7. Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Lokale Entwässerungsbestimmungen beachten.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Die Entstehung von Abfällen soll möglichst vermieden oder minimiert werden. Abfall darf nicht ins Wasser, in die Entwässerung, die Kanalisation
oder in den Boden gelangen. Entsorgung sollte gemäß den geltenden regionalen, nationalen und lokalen Gesetzen und Vorschriften erfolgen.
Andere Entsorgungsempfehlungen : nicht anwendbar
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
UN 3265
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S.(CITRONENSÄURE)
14.3. Transportgefahrenklassen
8
14.4. Verpackungsgruppe
III
14.5. Umweltgefahren
Meeresschadstoff : Nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Gefahr-Nr. (Kemlerzahl) : 80
EmS (IMDG) : F-A, S-B
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Internationale Vorschriften:
Minamata Convention on Mercury : nicht anwendbar
EU-Vorschriften
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen [Seveso-III-Richtlinie]
nicht anwendbar
Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die zulassungspflichtig gemäß REACH, Anhang XIV
sind:
nicht anwendbar
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) : nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 [POP-Verordnung]
nicht anwendbar