Certifications 2
Druckdatum : 2020-11-03 SDB 33735 - Seite 3 / 8
Im Brandfall können entstehen : Kohlenmonoxid - Kohlendioxid (CO2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Flammschutzkleidung. (EN 469)
5.4. Zusätzliche Angaben
Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
: Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Persönliche Schutzausrüstung
verwenden.
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung : Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und
Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.
Notfallpläne : Gesundheitsgefahr! Umgebung räumen. Gesundheitsgefahr. Siehe Abschnitt 6 und 4 des
Sicherheitsdatenblattes.
6.1.2. Einsatzkräfte
Persönliche Schutzausrüstung : Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben
und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Verschüttete Mengen aufnehmen. Weitere Undichtigkeit oder Verschüttungen verhindern, wenn gefahrlos möglich. Produkt nicht in die
Kanalisation gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Sicherstellen, dass Abfälle aufgenommen und sicher gelagert
werden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.3.1. Für Rückhaltung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
6.3.2. Für Reinigung
In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung
der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3.3. Sonstige Angaben
Die zuständigen Behörden informieren, wenn das Produkt in die Kanalisation, in Gewässer, den Boden oder die Luft gelangt ist und
möglicherweise die Umwelt verschmutzt hat.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Hinweise zum sicheren Umgang : Für ausreichende Lüftung sorgen.Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die
Kleidung gelangen lassen.
Brandschutzmaßnahmen : Das Produkt ist nicht:Entflammbar.Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen
erforderlich.
Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und
Staubbildung
: Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten
sorgen.
Umweltschutzmaßnahmen : Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene : Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.Kontaminierte Kleidung
ausziehen.Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Weitere Angaben : Es liegen keine Informationen vor.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen : Kühl und trocken lagern. - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. - Nur im
Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter dicht verschlossen halten.








