Security Datasheet

Table Of Contents
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Einstufungsverfahren
Das Verfahren zur Einstufung des Gemisches beruht auf den Gemischbestandteilen (Additivitätsformel).
Einstufung gemäß GHS (1272/2008/EG, CLP)
Akute Toxizität
Ist nicht als akut toxisch einzustufen.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzellmutagenität
Ist nicht als keimzellmutagen (mutagen) einzustufen.
Karzinogenität
Ist nicht als karzinogen einzustufen.
Reproduktionstoxizität
Ist nicht als reproduktionstoxisch einzustufen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen.
Aspirationsgefahr
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
11.2 Angaben über sonstige Gefahren
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Daten verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Daten verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Es sind keine Daten verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Enthält keinen PBT-/vPvB-Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), geändert durch die
Verordnung (EG) Nr 2020/878
Anti-V AC109
Nummer der Fassung: GHS 1.0 Datum der Erstellung: 2023-07-19
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