Security Datasheet

Table Of Contents
Anm.
GHS-HC: Harmonisierte Einstufung (die Einstufung des Stoffes entspricht dem Eintrag in der Liste gemäß 1272/2008/EG, Anhang VI)
Stoffname Spezifische Konzentrationsgrenzen M-Faktoren ATE Expositionsweg
trans-menthone - - 500
mg
/
kg
oral
4,5,6,7-Tetrahydro-3,6-dime-
thylbenzofuran
- - 500
mg
/
kg
oral
pulegone - - 500
mg
/
kg
oral
4-Carvomenthenol - - 500
mg
/
kg
oral
D-Limonen - M-Faktor
(akut) = 1
-
Camphene - M-Faktor
(akut) = 1
M-Faktor
(chronisch) = 1
-
alpha-Pinene - M-Faktor
(chronisch) = 1
500
mg
/
kg
oral
3,7-dimethylocta-1,3,6-triene - M-Faktor
(akut) = 1
-
(-)-pin-2(10)-ene - M-Faktor
(akut) = 1
M-Faktor
(chronisch) = 1
-
Reaction products from Neroli-
dol by dehydration
- - 11
mg
/
l
/4h inhalativ: Dampf
Octen-3-yl acetate - - 500
mg
/
kg
oral
Isoeugenol Skin Sens. 1A; H317: C ≥ 0.01 % - -
Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen
Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen. Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Betroffenen ruhig
lagern, zudecken und warm halten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Auftreten von
Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwen-
den und nichts über den Mund verabreichen.
Nach Inhalation
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort ärztlichen Beistand suchen und Erste-Hilfe-Maßnah-
men einleiten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen. Für Frischluft sorgen.
Nach Kontakt mit der Haut
Mit viel Wasser und Seife waschen.
Nach Berührung mit den Augen
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Augenlider geöffnet hal-
ten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließendem Wasser spülen.
Nach Aufnahme durch Verschlucken
Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). KEIN Erbrechen herbeiführen.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), geändert durch die
Verordnung (EG) Nr 2020/878
Motion Sickness AC108
Nummer der Fassung: GHS 1.0 Datum der Erstellung: 2023-07-19
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