Security Datasheet

Table Of Contents
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Bezüglich Unverträglichkeiten: siehe unten "Zu vermeidende Bedingungen" und "Unverträgliche Materialien".
10.2 Chemische Stabilität
Siehe unten "Zu vermeidende Bedingungen".
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt.
Hinweise wie Brände oder Explosionen vermieden werden können
Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die Anreicherung von Fein-
staub zur Staubexplosionsgefahr.
10.5 Unverträgliche Materialien
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Vernünftigerweise zu erwartende, gefährliche Zersetzungsprodukte, die bei Verwendung, Lagerung, Ver-
schütten und Erwärmung entstehen, sind nicht bekannt. Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt
5.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Einstufungsverfahren
Das Verfahren zur Einstufung des Gemisches beruht auf den Gemischbestandteilen (Additivitätsformel).
Einstufung gemäß GHS (1272/2008/EG, CLP)
Akute Toxizität
Ist nicht als akut toxisch einzustufen.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Ist nicht als schwer augenschädigend oder augenreizend einzustufen.
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzellmutagenität
Ist nicht als keimzellmutagen (mutagen) einzustufen.
Karzinogenität
Ist nicht als karzinogen einzustufen.
Reproduktionstoxizität
Ist nicht als reproduktionstoxisch einzustufen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), geändert durch die
Verordnung (EG) Nr 2020/878
Malodor Removal AC107
Nummer der Fassung: GHS 1.0 Datum der Erstellung: 2023-07-19
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