Security Datasheet
Table Of Contents
- - ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- - ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- - ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- - ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- - ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- - ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- - ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- - ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- Aggregatzustand
- Farbe
- Geruch
- Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
- Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich
- Entzündbarkeit
- Untere und obere Explosionsgrenze
- Flammpunkt
- Zündtemperatur
- Zersetzungstemperatur
- pH-Wert
- Kinematische Viskosität
- Löslichkeit(en)
- Verteilungskoeffizient
- Dichte und/oder relative Dichte
- Partikeleigenschaften
- 9.2 Sonstige Angaben
- 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- - ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- - ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
- - ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- - ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- - ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- 14.4 Verpackungsgruppe
- 14.5 Umweltgefahren
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
- Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
- - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- - ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
IMDG International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit
Seeschiffen)
IMDG-Code International Maritime Dangerous Goods Code
Index-Nr. Die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identifizierungs-Co-
de
LC50 Lethal Concentration 50 % (Letale Konzentration 50 %): LC50 ist die Konzentration eines geprüften Stoffes, die in
einem vorgegebenen Zeitraum zu einer Letalität von 50 % führt
LD50 Lethal Dose 50 % (Letale Dosis 50 %): LD50 ist die Dosis eines geprüften Stoffes, die in einem vorgegebenen
Zeitraum zu einer Letalität von 50 % führt
M-Faktor Ein Multiplikationsfaktor. Er wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als
chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand
der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen wer-
den kann
NLP No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)
PBT Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch
PNEC Predicted No-Effect Concentration (abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration)
REACH Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe)
RID Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung für die inter-
nationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
Skin Corr. Hautätzend
Skin Irrit. Hautreizend
Skin Sens. Sensibilisierung der Haut
STOT SE Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
vPvB Very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
Wichtige Literatur und Datenquellen
Lieferant.
Europäische Chemikalienagentur, http://echa.europa.eu/.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Label-
ling and Packaging) von Stoffen und Gemischen. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit
2020/878/EU.
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN). Internatio-
naler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG). Dangerous Goods Regulations
(DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr).
Einstufungsverfahren
Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren: Das Verfahren zur Einstufung des Gemisches beruht auf den Ge-
mischbestandteilen (Additivitätsformel).
Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Abschnitt 2 und 3 angegeben)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), geändert durch die
Verordnung (EG) Nr 2020/878
Lavender AC103
Nummer der Fassung: GHS 1.0 Datum der Erstellung: 2023-07-20
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