Security Datasheet
Table Of Contents
- - ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- - ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- - ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- - ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- - ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- - ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- - ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- - ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- Aggregatzustand
- Farbe
- Geruch
- Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
- Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich
- Entzündbarkeit
- Untere und obere Explosionsgrenze
- Flammpunkt
- Zündtemperatur
- Zersetzungstemperatur
- pH-Wert
- Kinematische Viskosität
- Löslichkeit(en)
- Verteilungskoeffizient
- Dichte und/oder relative Dichte
- Partikeleigenschaften
- 9.2 Sonstige Angaben
- 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- - ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- - ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
- - ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- - ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- - ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- 14.4 Verpackungsgruppe
- 14.5 Umweltgefahren
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
- Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
- - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- - ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Anmerkungen
Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen. Abfall ist so zu trennen,
dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtungen getrennt behandelt werden
kann.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer nicht zugeordnet
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung nicht zugeordnet
14.3 Transportgefahrenklassen keine
14.4 Verpackungsgruppe nicht zugeordnet
14.5 Umweltgefahren nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvor-
schriften
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN) -
Zusätzliche Angaben
Nicht zugeordnet.
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG) - Zusätzliche
Angaben
nicht zugeordnet
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR) - Zusätzliche Angaben
nicht zugeordnet
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
Seveso Richtlinie
2012/18/EU (Seveso III)
Nr. Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung
in Betrieben der unteren und oberen Klasse
Anm.
nicht zugeordnet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), geändert durch die
Verordnung (EG) Nr 2020/878
Jasmin AC101
Nummer der Fassung: GHS 1.0 Datum der Erstellung: 2023-07-20
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