Security Datasheet

EG-SICHERHEITSDATENBLATT
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnungen (EC) 1907/2006, (EC) 1272/2008 und (EC)
453/2010)
Datum: 20.06.2017
Polierpaste UNIPOL
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5333
überarbeitet am: 20.06.2017
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11.1. Akute Toxizität, oral, dermal, inhalativ
Aufgrund der vorhandenen Daten sind die Einstufungskriterien nicht zutreffend.
11.2. Ätz-/Reizwirkung auf der Haut Aufgrund der vorhandenen Daten sind die Einstufungskriterien nicht
zutreffend.
11.3. Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der vorhandenen Daten sind die Einstufungskriterien nicht
zutreffend.
11.4. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der vorhandenen Daten sind die Einstufungskriterien nicht
zutreffend.
11.5. Aspirationsgefahr Aufgrund der vorhandenen Daten sind die Einstufungskriterien nicht zutreffend.
11.6. Reproduktionstoxizität Aufgrund der vorhandenen Daten sind die Einstufungskriterien nicht zutreffend.
11.7. Keimzell-Mutagenität Aufgrund der vorhandenen Daten sind die Einstufungskriterien nicht zutreffend.
11.8. Karzogenität Aufgrund der vorhandenen Daten sind die Einstufungskriterien nicht zutreffend.
11.9. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der vorhandenen Daten sind die
Einstufungskriterien nicht zutreffend.
11.10. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
12. Umweltbezogenen Massnahmen
12.1 Ökotoxizität: Langsol/Unipol
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Polierpaste ist ein umweltverträgliches Produkt und beinhaltet keine
ökologisch bedeutsame Bestandteile.
12.2 Mobilität: Das Produkt ist nicht flüchtig. Bei normaler sachgemäßer Handhabung werden keine
Partikel freigesetzt
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit/ Bioakkumulationspotential/ :Wassergefährungsklasse WGK 1 (Selbsteinstufung)
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt: Das verbrauchte, mit Metallabrieb verunreinigte Produkt ist entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften zu entsorgen, z.B. Abfallverbrennungsanlage. Abfallcode
(EAK/EWC): 12 01 15 (Abfälle aus mechan. Oberflächenbearbeitung). Das unverbrauchte
Produkt ist ensprechend den behördlichen Vorschriften zu entsorgen, z.B.
Abfallverbrenungsanlage:
Verpackung: Verunreinigte Verpackungen sind restzuentleeren. Verpackungen sind wie der Stoff selbst
zu entsorgen
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
ADR / UN-Nummer: Kein Gefahrgut nach den Vorschriften des ADR/RID, GGVS/GGVE, ADN/ADNR,
IMDG/GGVSee, ICAD/IATA.
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 EU-Vorschriften
15.1.1 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht notwendig, da Polierpaste eine Zubereitung
ist
15.1.2 Kennzeichnung: Einstufung und Kennzeichnung gemäß EU-Richtlinie 1999/45/EG
15.2 Zulassung und/ oder Verwendungsbeschränkung: keine
15.3 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäfitgungsbeschränkung: keine
Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach wassergefährdend) - Selbsteinstufung gemäß VwVwS vom
17.5.1999 (ChemVerbotsV)
16. SONSTIGE ANGABEN
16.1 Änderungen gegenüber der Vorversion: Das Sicherheitsdatenblatt wurde aufgrund der geänderten
Anforderungen der REACH- Verordnung in weiten Teilen neu gestaltet
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand der Kenntnisse und Erfahrungen und sind nach bestem Wissen und
unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt erarbeitet worden. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt das Produkt im
Hinblick auf Sicherheitsanforderungen. Die Angaben haben rechtlich nicht die Bedeutung einer Eigenschaftszusicherung.