Security Datasheet

EG-SICHERHEITSDATENBLATT
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnungen (EC) 1907/2006, (EC) 1272/2008 und (EC)
453/2010)
Datum: 20.06.2017
Polierpaste UNIPOL
®
5333
überarbeitet am: 20.06.2017
5333_de Seite 2/3
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogenen Vorsichtsmaßnahmen: Persönliche Schutzkleidung (s. Punkt 8.2) tragen
Bei ausgelaufenem Produkt Rutschgefahr. Mit Sand oder Bindemittel abdecken und
aufnehmen
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in Kanalisation, Grund- und Oberflächenwasser gelangen lassen.
6.3 Verfahren zur Reinigung: Verschüttetes Gut mechanisch aufnehmen, Rest mittels Bindemittel aufnehmen
vorschriftsmäßig entsorgen.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Nicht in der Nähe von Lebensmitteln, Getränken oder Rauchwaren lagern oder verwenden
Handhabung Bitte den Empfehlungen unter Punkt 8 folgen.
Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Lagerung: Kühl und trocken lagern.
Mindestens haltbar bis: 24 Monate nach Herstelldatum
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen
Auf gute Belüftung und Absaugung an den
Verarbeitungsmaschinen und an Plätzen, an denen Staubentwicklung möglich ist, muss geachtet werden.
8.2. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
Für allgemeine Be - und Entlüftung am Arbeitsplatz ist zu sorgen. Allgemeiner Staubgrenzwert ist zu beachten (ACGIH-
2011: 10 mg/m³ inhalierbarer Partikel, 3mg/m³ lungengängige Partikel)
8.3. Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutzmaßnahmen Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Staub nicht einatmen. Bei der
Arbeit nicht essen und trinken. Beschmutze Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.
Atemschutz Bei Staubentwicklung über die Konzentration von 0,15 mg/m³ Kryp.KS-A-Staub hinaus entsprechende
Feinstaubmaske (FFP 2) tragen.
Handschutz Entfällt
Augenschutz Schutzbrille mit Seitenschutz
Körperschutz Entfällt
Hygienemaßnahmen Trennung von Straßen- und Berufskleidung.
8.4. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Form: fest Flammtemperatur: k.A.
Farbe: weiss Explosionsgrenzen: nicht bekannt
Geruch: charakteristisch Dichte (bei T = 20°C): ca. 1,5 g/cm³
PH-Wert (bei T = 20°C): n.a. Löslichkeit in Wasser: dispergierbar
Alle weiteren Parameter physikalisch-chemischen Parameter nach Anhang II der Verordnung (EG) 1907/2006 sind nicht
relevant
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Stabilität: Es werden weder gefährliche Reaktionen noch gefährliche Zersetzungsprodukte
beobachtet solange das Produkt sachgemäß gelagert und angewendet wird.
10.2 Zu vermeidende Bedingungen:Zu niedrige Lagertemperaturen können zum Verlust der Produktqualität führen
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
11. Toxikologische Angaben