Certifications 2
Table Of Contents
- SICHERHEITSDATENBLATT
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
POLIERPASTEN-RIEGEL
Produktnummer 189
Überarbeitet am: 25.6.2019 Gedruckt: 28.6.2019
Version: 7 Sprache: de-DE,AT Seite: 9 von 11
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Empfehlung:
Gebrauchtes Produkt: Abfallschlüsselnummer (EU): 12 01 15:
Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen
Ungebrauchtes Produkt: Verbrennung mit behördlicher Genehmigung.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Verpackung
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie
der Stoff zu behandeln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
gedruckt von PFERD-Werkzeuge (D) mit Qualisys SUMDAT










