Certifications 2
Table Of Contents
- SICHERHEITSDATENBLATT
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
POLIERPASTEN-RIEGEL
Produktnummer 189
Überarbeitet am: 25.6.2019 Gedruckt: 28.6.2019
Version: 7 Sprache: de-DE,AT Seite: 3 von 11
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Erbrechen vermeiden. Niemals darf
einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Einatmen:
Einatmen des Staubes kann zu Kurzatmigkeit, Brustbeklemmung, Halsentzündung und
Husten führen. Lungenschäden, Asthma.
Nach Verschlucken: Größere Mengen: Übelkeit und Durchfall.
Nach Hautkontakt: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Nach Augenkontakt:
Augenkontakt kann durch mechanische Einwirkung (Staub) zu Reizungen führen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Das Produkt ist nicht brennbar. Die Löschmittel sind daher nach der Umgebung
auszurichten.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Metalloxidrauch, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit
den Augen und der Haut vermeiden. Staubentwicklung vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
gedruckt von PFERD-Werkzeuge (D) mit Qualisys SUMDAT










