Certifications 2
Table Of Contents
- SICHERHEITSDATENBLATT
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Universalreiniger UC-S 500
Produktnummer 182
Überarbeitet am: 29.6.2020 Gedruckt: 1.7.2020
Version: 5 Sprache: de-DE,AT Seite: 10 von 12
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
ADN:
Klasse 9
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Binnenschiffstransport (ADN)
Gefahrzettel:
-
Beförderung zugelassen:
T
Ausrüstung erforderlich:
PP
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Die Prüfung L.2 auf selbstunterhaltende Verbrennung gem. UN, Teil III Abschn. 32 bzw.
2.6.4.5 CLP-VO ist negativ.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
12 = Nichtbrennbare Flüssigkeiten
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Nationale Vorschriften - Österreich
Keine Daten verfügbar
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
11 Gew.-% = 108,9 g/L
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
gedruckt von PFERD-Werkzeuge (D) mit Qualisys SUMDAT










