Certifications 2
EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: Correction pen quick dry
ZLC31-WE / ZLC31-WB / ZLC31-WF / ZLC31-WG / ZLC31-WGG / ZLC31-WH /
Produkt-Nr.: ZLC31-X
Aktuelle Version: 4.0.0, erstellt am: 14.07.2015
Ersetzte Version: 3.0.0, erstellt am: 02.02.2015
Region: DE
Seite 4(10)
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Berührung mit den
Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Dämpfe nicht einatmen. Nach der
Arbeit für gründliche Hautreinigung und Hautpflege sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Hitze- und Zündquellen fernhalten.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und
direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Stets in
Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise
Keine bekannt.
Lagerklasse gemäß TRGS 510
3
Entzündbare Flüssigkeiten
7.3
Spezifische Endanwendungen
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Nr.
Name des Stoffs
CAS-Nr.
EG-Nr.
1
Methylcyclohexan
108-87-2
203-624-3
TRGS 900
Methylcyclohexan
Wert
810
mg/m³
200
ml/m³
Spitzenbegrenzung
2(II)
2
Siliciumdioxid, auf chemischem Wege gewonnen
7631-86-9
231-545-4
TRGS 900
Kieselsäuren, amorphe
einatembare Fraktion
Wert
4
mg/m³
Schwangerschaftsgruppe
Y
true
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Keine Angaben verfügbar.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Bei Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Sind keine
Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden, sind bei Bildung von Aerosolen und Nebeln ausreichende Atemschutzmaßnahmen
zu treffen.
Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz (DIN EN 166)
Handschutz
Bei möglichem Hautkontakt mit dem Produkt bietet die Verwendung von Handschuhen, geprüft nach z.B. EN 374,
ausreichenden Schutz. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B.
mechanische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Anweisungen und Informationen des
Handschuhherstellers zur Anwendung, Lagerung, Pflege und zum Austausch der Handschuhe befolgen. Die
Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden.
Arbeitsvorgänge so gestalten, dass nicht dauernd Handschuhe getragen werden müssen.