Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Version 1.0
Überarbeitet am 16.02.2016
Druckdatum 28.03.2019
Im Brandfall besondere Schutzausrüstung tragen. Nicht in der Feuerzone ohne geeignetes
Atemschutzgerät stehen. Chemischresistente Kleider tragen.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Zugang für Aussenständige zur kontaminierten Zone limitieren bis geeignete Reinigungsarbeiten
abgeschlossen sind. Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
6.2 Umweltschutzmassnahmen
Bei Austritt einer grösseren Menge Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. Bei Eindringen in die
Umwelt zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. In
geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen. Den kontaminierten Bereich reinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Entsorgung Abfallprodukt: siehe Abschnitt 13
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Die mit Chemikalien übliche Arbeitshygiene und Sicherheitsmassnahmen beachten. Kontakt mit Haut
und Augen vermeiden. Vor den Pausen und nach der Arbeit Hände gut waschen. Nur für den
angegebenen Verwendungszweck benutzen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im dicht geschlossenen Original Behälter aufbewahren. Von Lebensmitteln, Getränken und
Tierfutter fernhalten. Direktes Sonnenlicht vermeiden. Von Feuer fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine Informationen für andere Verwendungszwecke ausser den genannten in Abschnitt 1.2
verfügbar.
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter
Das Produkt enthält keine Komponenten mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
Rechtlichte Grundlage: Richtlinie der Kommission 2006/15/EC,
2000/39/EC, 2009/161/EC. Bitte
nationale Expositionsgrenzwerte beachten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Die mit Chemikalien übliche Arbeitshygiene und Sicherheitsmassnahmen beachten. Während der
Arbeit nicht Essen, Trinken oder Rauchen. Vor den Pausen und nach der Arbeit Hände gut waschen.
Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.









