Safety data sheet Article 13898604

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PCI Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006
Datum / überarbeitet am: 06.05.2013 Version: 2.4
Produkt: PCI GISOGRUND 303
(ID Nr. 30444450/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 06.05.2013
Dampf/Aerosol/Sprühnebel nicht einatmen. Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Belastung mit
hohen Dampfkonzentrationen, Bereich sofort verlassen. Persönliche Schutzkleidung verwenden. Die
beim Umgang mit chemischen Baustoffen üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Nicht in die
Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
r kleine Mengen: Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material (z. B. Sand, Erde, etc.) aufnehmen.
Kontaminiertes Material vorschriftsmäßig entsorgen.
Für große Mengen: Produkt abpumpen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu
Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Aerosolbildung vermeiden. Einatmen von Nebeln/Dämpfen vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Bei
sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Geeignete Materialien für Behälter: Polyethylen hoher Dichte (HDPE)
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut
gelüfteten Ort, entfernt von Zündquellen, Hitze oder Flammen aufbewahren. Vor direkter
Sonneneinstrahlung schützen.
Lagerklasse gemäß TRGS 510 (ursprünglich VCI, Deutschland): (10) Brennbare Flüssigkeiten
(soweit nicht LGK 3A bzw. 3B).
Vor Unterschreiten der folgenden Temperatur schützen: 0 °C
Eigenschaften des Produkts werden bei Unterschreiten der Grenztemperatur irreversibel verändert.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bei den relevanten identifizierten Verwendungen gemäß Abschnitt 1 sind die in diesem Abschnitt 7
genannten Hinweise zu beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz