Safety data sheet Article 13898604
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PCI Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006
Datum / überarbeitet am: 06.05.2013 Version: 2.4
Produkt: PCI GISOGRUND 303
(ID Nr. 30444450/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 06.05.2013
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Auf keinen Fall Lösemittel
verwenden. Wenn Reizwirkungen auftreten, Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augenärztliche
Nachkontrolle.
Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Erbrechen nur auslösen, wenn
dies durch eine Giftnotrufzentrale oder einen Arzt angewiesen wird.
4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen
Symptome: Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung des
Produktes (s. Abschnitt 2) und/oder in Abschnitt 11 beschrieben.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches
Antidot bekannt.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Wassersprühstrahl, Löschpulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2. Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kohlenstoffdioxid, Kohlenstoffmonoxid, gesundheitsschädliche Dämpfe, Stickoxide, Rauch, Ruß
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Angaben:
Gefährdung hängt von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Durch Hitze
gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in
Kanalisation oder Abwasser gelangen. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren