Safety data sheet Article 13895724
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PCI Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006
Datum / überarbeitet am: 05.09.2014 Version: 3.0
Produkt: PCI GISOGRUND 303
(ID Nr. 30444450/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.09.2014
Gefährdung hängt von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Durch Hitze
gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in
Kanalisation oder Abwasser gelangen. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Dampf/Aerosol/Sprühnebel nicht einatmen. Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Belastung mit
hohen Dampfkonzentrationen, Bereich sofort verlassen. Persönliche Schutzkleidung verwenden. Die
beim Umgang mit chemischen Baustoffen üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Nicht in die
Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für kleine Mengen: Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material (z. B. Sand, Erde, etc.) aufnehmen.
Kontaminiertes Material vorschriftsmäßig entsorgen.
Für große Mengen: Produkt abpumpen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu
Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Aerosolbildung vermeiden. Einatmen von Nebeln/Dämpfen vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Bei
sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut
gelüfteten Ort, entfernt von Zündquellen, Hitze oder Flammen aufbewahren. Vor direkter
Sonneneinstrahlung schützen.
Lagerklasse gemäß TRGS 510 (ursprünglich VCI, Deutschland): (10) Brennbare Flüssigkeiten
(soweit nicht LGK 3A bzw. 3B).
Vor Unterschreiten der folgenden Temperatur schützen: 0 °C
Eigenschaften des Produkts werden bei Unterschreiten der Grenztemperatur irreversibel verändert.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bei den relevanten identifizierten Verwendungen gemäß Abschnitt 1 sind die in diesem Abschnitt 7
genannten Hinweise zu beachten.