Safety data sheet Article 13895724

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PCI Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006
Datum / überarbeitet am: 05.09.2014 Version: 3.0
Produkt: PCI GISOGRUND 303
(ID Nr. 30444450/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 08.09.2014
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Helfer auf Selbstschutz achten. Verunreinigte Kleidung sofort entfernen.
Nach Einatmen:
Bei Beschwerden nach Einatmen von Dampf/Aerosol: Frischluft, Arzthilfe.
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Auf keinen Fall Lösemittel
verwenden. Wenn Reizwirkungen auftreten, Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augenärztliche
Nachkontrolle.
Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Erbrechen nur auslösen, wenn
dies durch eine Giftnotrufzentrale oder einen Arzt angewiesen wird.
4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen
Symptome: Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung des
Produktes (s. Abschnitt 2) und/oder in Abschnitt 11 beschrieben.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches
Antidot bekannt.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Wassersprühstrahl, Löschpulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2. Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kohlenstoffdioxid, Kohlenstoffmonoxid, gesundheitsschädliche Dämpfe, Stickoxide, Rauch, Ruß
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Angaben: