Safety data sheet Article 13895865

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PCI Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006
Datum / überarbeitet am: 29.02.2012 Version: 1.3
Produkt: PCI FT-FUGENBREIT
(ID Nr. 30395667/SDS_GEN_DE/DE)
Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Erbrechen nur auslösen, wenn
dies durch eine Giftnotrufzentrale oder einen Arzt angewiesen wird.
Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen
Symptome: Augenreizung, Hautreizungen, Schleimhautreizungen
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches
Antidot bekannt.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel
Zusätzliche Hinweise:
Das Produkt selbst ist nicht brennbar. Lediglich Verpackung oder Transportmaterial (Palette) können
Feuer fangen. Die allgemein üblichen Löschmittel zur Brandbekämpfung werden als ausreichend
betrachtet.
Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Produkt ist nicht brennbar oder explosiv. Keine besonderen Gefahren bekannt.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Weitere Angaben:
Produkt selbst brennt nicht; Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Gefährdung hängt
von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser entsprechend behördlichen Vorschriften entsorgen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche
Schutzkleidung verwenden. Die beim Umgang mit chemischen Baustoffen üblichen
Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Umweltschutzmaßnahmen
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen.
Verweis auf andere Abschnitte
Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu
Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.