Information

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DGUV Information 203-006 (bisher BGI/GUV-I 608)
Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmit-
tel auf Bau- und Montagestellen (Mai 2012)
4.2.5.1 Steckdose mit unbekannter Schutzmaßnahme
Um die in Abschnitt 3 genannten Steckdosen in einer Ge-
bäudeinstallation nutzen zu können, ist ein zusätzlicher
Schutz erforderlich. Dieser kann durch eine ortsveränderli-
che Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD nach VDE 0661)
realisiert werden, die nachfolgende Anforderungen erfüllt:
Bemessungsdifferenzstrom I
Δn
30 mA
allpolig schaltend, einschließlich Schutzleiter
• Unterspannungsauslösung
kein selbständiges Wiedereinschalten nach Spannungs-
wiederkehr
die Schutzeinrichtung darf sich nicht einschalten lassen,
wenn der Schutzleiter unterbrochen ist oder unter Span-
nung steht,
wenn während des Betriebes Spannung auf dem
Schutzleiter auftritt oder der Schutzleiter unterbrochen
wird, muss die Schutzeinrichtung abschalten,
beim Auftreten von Fremdspannung auf dem Schutz-
leiter, z.B. durch Anbohren einer Leitung eines anderen
Stromkreises, darf die Schutzeinrichtung den Schutzlei-
ter nicht abschalten.
Vorschriften (Auszug)
Elektroschutzverordnung ESV 2012 - BGBl. II
Ausgegeben am 6. Februar 2012 - Nr. 33
§ 5 Z3. Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die sie ihren Ar-
beitnehmer/innen als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen,
auf Baustellen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen nur
dann an Steckdosen, die Teil einer bestehenden Hausins-
tallation oder einer ähnlichen Anlage sind, betrieben wer-
den, wenn
a) feststeht, dass die Steckdose durch eine Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom von ma-
ximal 0,03 Ampere geschützt ist oder
b) ein ortsveränderlicher Adapter mit eingebauter Fehler-
strom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom
von maximal 0,03 Ampere verwendet wird.