Safety data sheet
SDB-Nr.: 390438 V002.5
PATTEX Kraftkleber Transparent
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6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Torf, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Absch. 13 entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise in Abschnitt 8 beachten
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Arbeitsraum gut lüften. Offenes Feuer, Funkenbildung und Zündquellen vermeiden. Elektrische Geräte abschalten. Nicht
rauchen, nicht schweißen. Reste nicht ins Abwasser schütten.
Bei Verarbeitung größerer Mengen (> 1 kg) zusätzlich beachten: Beim Verarbeiten und Trocknen, auch nach dem Kleben,
gut lüften. Auch in Nebenräumen alle Zündquellen, z.B. Feuer in Herden und Öfen vermeiden. Elektrische Geräte wie
Heizsonnen, Heizplatten, Nachtstromspeicheröfen usw. so rechtzeitig abschalten, daß sie bei Beginn der Arbeiten erkaltet
sind. Jede Funkenbildung, auch solche an elektrischen Schaltern und Apparaten vermeiden.
Hygienemaßnahmen:
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Behälter nach Gebrauch gut verschließen und an einem gut belüfteten Ort bei Raumtemperatur lagern.
Vor Wärmeeinwirkung geschützt lagern.
Frostfrei lagern.
Temperaturen zwischen + 5 °C und + 40 °C
Nicht zusammen mit Nahrungs- und Genussmitteln lagern.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Kontaktklebstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Gültig für
Deutschland
Inhaltstsoff [Regulierte Stoffgruppe]
ppm
mg/m
3
Werttyp
Kategorie Kurzzeitwert /
Bemerkungen
Gesetzliche Liste
Aceton
67-64-1
[ACETON]
500
1.210
Tagesmittelwert
Indikativ
ECTLV
Aceton
67-64-1
[ACETON]
500
1.200
AGW:
2
TRGS 900
Aceton
67-64-1
[ACETON]
Kategorie für
Kurzzeitwerte
Kategorie I: Stoffe bei denen
die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende
Stoffe.
TRGS 900
n-Butylacetat
123-86-4
[N-BUTYLACETAT]
62
300
AGW:
2
Falls die AGW- und BGW-
Werte eingehalten werden,
sollte keine Fruchtschädigung
vorliegen (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900
n-Butylacetat
123-86-4
[N-BUTYLACETAT]
Kategorie für
Kurzzeitwerte
Kategorie II: Resorptiv
wirksame Stoffe.
TRGS 900










